Wir bieten vor allem mittelständischen Unternehmen und leitenden Angestellten einen
kompletten Service sowohl im individuellen als auch im kollektiven Arbeitsrecht.
Die Beratung umfasst auch die mit dem Auslandseinsatz von Arbeitnehmern verbundenen vielfältigen Fragen. Im Hinblick darauf werden selbstverständlich nicht nur Aspekte des Steuer-, Sozialversicherungs- und des Gesellschaftsrechts in angemessener Weise berücksichtigt, sondern auch solche, die sich aus den Vereinheitlichungsbestrebungen innerhalb der Europäischen Union ergeben.
Unser Ziel ist es, aktuell bestehende Konflikte möglichst außergerichtlich zu lösen, und zwar durch eine konsensfähige Vertragsgestaltung. Sollte dies nicht möglich sein, vertreten wir die Interessen unserer Mandanten in arbeitsgerichtlichen Auseinandersetzungen vor den Arbeitsgerichten.